Dienstag, 2. September 2014

Rechtsanwalt Dimsic (Düsseldorf) informiert: UBER vorerst bundesweit verboten


Der Fahrdienst Uber darf seine Leistungen in Deutschland vorerst bundesweit nicht mehr anbieten. Das Landgericht Frankfurt am Main hat in einem Eilverfahren eine entsprechende Einstweilige Verfügung erlassen. Ohne eine offizielle Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz dürfe das Unternehmen keine Fahrgäste mehr über seine App „Uber“ und „UberPop“ befördern, ordnete das Gericht an. Weiterlesen ...

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